Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger
Die Lehrgangsgebühren werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, wenn das
Formblatt "Teilnahmebestätigung" (
formblatt_eh.pdf) ordnungsgemäß ausgefüllt ist (wichtig im Mittelfeld die zuständige Unfallversicherung, die Mitgliedsnummer, Datum, Stempel und Unterschrift).
Das Formblatt bitte im Original (keine Kopie, kein Fax zulässig) dem Kursteilnehmer zum Lehrgangsbeginn mitgeben.
Bei manchen Unfallversicherungen (
KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern),
LUK (Bayerische Landesunfallkasse),
BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe),
BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege),
Unfallkasse der Bahn) ist außerdem eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung, seitens der Unfallversicherung vor Lehrgangsbeginn einzuholen und den Teilnehmern mitzugeben.